Die Qualifikation 

 

„Von der Industrie- und Handelskammer zu  Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die  Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke"

Öffentlich bestellt werden Fachleute mit  herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwendigen Prüfungsverfahren unterziehen  oder den Nachweis erbringen, dass sie sich (z.B. bei einer  Zertifizierungsstelle) einem vergleichbaren Prüfungsverfahren unterzogen haben.  Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten  Bestellungskörperschaft (wie z.B. der Industrie- und Handelskammer). Das  bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status  wieder verlieren können – wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen  Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte  Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer  sind. Nur dann dürfen sie das Qualitätssiegel führen.





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